Hamburger Frauenbiografien
Altes Rathaus
(Ausschnitt aus dem szenischen Rundgang zu den drei Hauptkirchen, Sprecherinnen: Rita Bake, Thomas Karallus und Dieter Schmitt)
„1290 entstand an der Stelle des heutigen Hauses der Patriotischen Gesellschaft bei der
Trostbrücke am
Neß das Gebäude, das später als ‚Altes Rathaus‘ bezeichnet wurde (...)“,
[1] heißt es im 1998 erschienenen Hamburg Lexikon. Es erfuhr im Laufe der Jahrhunderte viele architektonische Veränderungen und wurde beim Großen Brand im Jahre 1842 gesprengt.
![](https://www.lzpb-hamburg.de/hamburgde/bilder/4695_altes-rathausHamburg_1735.jpg)
![](https://www.lzpb-hamburg.de/hamburgde/bilder/4695_Altes_Rathaus-um_1700.jpg)
![](https://www.lzpb-hamburg.de/hamburgde/bilder/4695_szenischer-rundgang-kirchen-7.jpg)
(Ausschnitt aus dem szenischen Rundgang zu den drei Hauptkirchen, Sprecherinnen: Beate Kiupel, Thomas Karallus und Dieter Schmitt)
Dahinter standen kaufmännische Interessen, das Familienvermögen möglichst nicht zu zersplittern. Als Grundlage dieser Verschlechterung diente der in sämtlichen Statuten vorhandene Grundsatz, alle Frauen – ledige, verheiratete oder verwitwete – haben unter männlicher Vormundschaft zu stehen. Durch die Heirat ging die Frau aus der Vormundschaft des Vaters in die ihres Ehemannes über. Gleichzeitig kam auch ihr Vermögen unter seine Verwaltung. Die Ausweitung der Kompetenzen, die aus dieser Vormundschaft des Ehemannes resultierten, führte zu einem Herausdrängen der Frauen aus dem öffentlichen Vollzug von Rechtsgeschäften. Die Verfügungsgewalt des Mannes über das von der Frau in die Ehe eingebrachte sowie das während der Ehe gemeinsam erworbene Gut wurde immer weiter ausgedehnt. Das Erbrecht wurde zu Ungunsten der Frau umgestaltet und begünstigte die Anhäufung von Vermögen in der männlichen Linie der Familie.
Diese Kriterien wurden ab dem ‚Roten Buch‘ von 1301 in den Familien der Großkaufleute Zug um Zug durchgesetzt und im Stadtrecht von 1497 für die gesamte Stadtbevölkerung festgeschrieben. Mit dem Stadtrecht von 1603 war durch die Weiterentwicklung der Bestimmungen von 1497 die volle Verfügungsgewalt der männlichen Seite über das Vermögen der Ehefrauen erreicht. Bis auf kleine Modifikationen änderte sich in Hamburg von diesem Zeitpunkt ab die rechtliche Situation für die Frauen bis zum Einsetzen des BGB um 1900 nicht mehr wesentlich“, schildert die „Arbeitsgruppe Frauenarbeit in der Geschichte“ 1985 anlässlich der Ausstellung „ Hammonias Töchter“ im Museum für Hamburgische Geschichte. [3]
Text: Rita Bake
Quellen:
1Franklin Kopitzsch, Daniel Tilgner (Hrsg.): Hamburg Lexikon. Hamburg 1998.
2 Klaus Schreiner: Frommsein in Stadtgesellschaften des späten Mittelalters, in: Goldgrund und Himmelslicht. Die Kunst des Mittelalters in Hamburg. Katalog zur Ausstellung in der Hamburger Kunsthalle. Hrsg. Von Uwe M. Schneede. Hamburg 2000.
3 Arbeitsgruppe Frauenarbeit in der Geschichte: Rita Bake, Karin Gröwer, Andrea Kammeier-Nebel, Sabine Lorenz, Beatirx Piezonka, Heidi Reiling, Gordon Uhlmann, Gisela Jaacks: ‚finsteres Mittellalter‘? – ‚Gute alte Zeit‘? Zur Situation der Frauen bis zum 19. Jahrhundert, in: Hammonias Töchter. Frauen und Frauenbewegung in Hamburgs Geschichte. Hamburg Porträt, Heft 21/85. Museum für Hamburgische Geschichte.
1Franklin Kopitzsch, Daniel Tilgner (Hrsg.): Hamburg Lexikon. Hamburg 1998.
2 Klaus Schreiner: Frommsein in Stadtgesellschaften des späten Mittelalters, in: Goldgrund und Himmelslicht. Die Kunst des Mittelalters in Hamburg. Katalog zur Ausstellung in der Hamburger Kunsthalle. Hrsg. Von Uwe M. Schneede. Hamburg 2000.
3 Arbeitsgruppe Frauenarbeit in der Geschichte: Rita Bake, Karin Gröwer, Andrea Kammeier-Nebel, Sabine Lorenz, Beatirx Piezonka, Heidi Reiling, Gordon Uhlmann, Gisela Jaacks: ‚finsteres Mittellalter‘? – ‚Gute alte Zeit‘? Zur Situation der Frauen bis zum 19. Jahrhundert, in: Hammonias Töchter. Frauen und Frauenbewegung in Hamburgs Geschichte. Hamburg Porträt, Heft 21/85. Museum für Hamburgische Geschichte.