Hamburger Frauenbiografien
Prostitution im Mittelalter
Nur wenige Schritte vom
Beginenkonvent entfernt liegt der
Kattrepel, damals eine kleine, krumme, schmutzige Straße, in der bis ins 15. Jahrhundert Prostituierte auf der Straße und in Animierstuben ihrem Gewerbe nachgingen. Heute bestimmen Bürobauten das Straßenbild.
Der Kattrepel Ende des 19. Jhds. Quelle: Staatsarchiv Hamburg, Bildarchiv
Die ersten Bordelle wurden am
Kattrepel um 1428 in Buden, kleinen, dicht aneinander gereihten niedrigen Häusern ohne Giebel, eingerichtet. Um an den Bordellen zu verdienen, ernannte der Rat der Stadt Bordellwirtinnen zu Aufsichtspersonen, die den Titel Magistra erhielten. Sie trieben bei den Prostituierten die Abgaben an die Stadt ein. Als knapp 60 Jahre später den Prostituierten verboten wurde, in der Nähe von Kirchhöfen oder an größeren Straßen, die täglich von Bürgern, Jungfrauen und Frauen auf dem Weg zur Kirche passiert wurden, zu wohnen, bedeutete dies das „Aus“ für den am
St. Marien Dom gelegenen
Kattrepel als Bordellstraße. Die Prostituierten verlegten ihr Gewerbe in die Altstädter Neustraße (heute:
Altstädter Straße), sie sich in der Nähe der Stadtmauer zum Steintor befand.
Nach dem Hamburger Stadtrecht von 1292 war Prostitution strafbar. Doch es gab auch schon damals eine Doppelmoral. Und so wurde zwar manchmal bestraft, aber nicht immer. Wichtiger als Bestrafung war vielen die optische Unterscheidung der Prostituierten von „ehrbaren“ Frauen. So enthielten die Burspraken (Verkündigungen der Ratsbeschlüsse auf vom Rat der Stadt einberufenen Bürgerversammlungen) für Prostituierte z. B. die Kleidervorschrift, dass „wandelbare“ Frauen auf der Straße nur einen kurzen Umhang tragen durften. 1460 forderte ein Erlass für die Prostituierten das Aufsetzen von gestärkten Hauben mit einem darauf querverlaufenden daumenbreiten gelben Streifen. Gold, Silbergeschmeide, Edelsteine, Perlen und kostbare Kleidung waren für Prostituierte tabu.
Text: Rita Bake
![](https://www.lzpb-hamburg.de/hamburgde/bilder/3890_Katt-repel.jpg)
Nach dem Hamburger Stadtrecht von 1292 war Prostitution strafbar. Doch es gab auch schon damals eine Doppelmoral. Und so wurde zwar manchmal bestraft, aber nicht immer. Wichtiger als Bestrafung war vielen die optische Unterscheidung der Prostituierten von „ehrbaren“ Frauen. So enthielten die Burspraken (Verkündigungen der Ratsbeschlüsse auf vom Rat der Stadt einberufenen Bürgerversammlungen) für Prostituierte z. B. die Kleidervorschrift, dass „wandelbare“ Frauen auf der Straße nur einen kurzen Umhang tragen durften. 1460 forderte ein Erlass für die Prostituierten das Aufsetzen von gestärkten Hauben mit einem darauf querverlaufenden daumenbreiten gelben Streifen. Gold, Silbergeschmeide, Edelsteine, Perlen und kostbare Kleidung waren für Prostituierte tabu.
Text: Rita Bake