Hamburger Frauenbiografien

Frauenbios

Hedwig Weidemann

( Hedwig Johanne Weidemann, geb. Reishaus )
(22.02.1864 Neustettin - 23.12.1942 Hamburg)
Frauenrechtlerin
Große Theaterstraße 23 (Wirkungsstätte)
Parkallee 10 (Wohnadresse)
Dort, wo heute die Straße Colonnaden auf die Große Theaterstraße stößt, stand einst das Haus mit der Hausnummer 23. Hier hatte 1910 der „Neue Frauenclub Hamburg“ (Auflösung 1918) seine Pforten eröffnet.. Er war vom Kaufmännischen Verband für weibliche Angestellte gegründet worden und bot seinen Mitgliedern zwei Klubzimmer mit Erfrischungsbüffett, Büchern, Zeitschriften und einem Klavier. Der Klub hatte 1912 150 Mitglieder, die hauptsächlich aus dem kaufmännischen Bereich kamen. Aber auch Telephonistinnen, Hausdamen und Kindergärtnerinnen waren vertreten. Frauenklubs boten ihren Klubmitgliedern, die meistens alleinstehend waren, eine Alternative zum klassischen Familienleben. So hatte denn auch der Neue Frauenklub Hamburg an den Weihnachtstagen geöffnet, um ledigen Klubschwestern die Gelegenheit zum gemeinsamen Feiern zu geben. [1] Damit Frauen parlamentarische Regeln und Rhetorik erlernten, eröffnete Hedwig Weidemann 1910 eine Rednerinnenschule in den Klubräumen. Sie, Ehefrau eines Kapitäns, Mutter zweier Kinder, lebte mit ihrer Familie in der Parkallee 10 und gehörte dem radikalen Flügel der bürgerlichen Frauenbewegung an. Sie war Mitglied des Vereins Frauenwohl, der Förderation und ab 1908 im Vorstand des Vereins der Vereinigten Liberalen. 1912 gründete sie den Fortschrittlichen Frauenverein Hamburg, eine Nachfolgeorganisation des Vereins Frauenwohl. 1913 wurde sie zur Vorsitzenden des Hamburgischen Landesvereins für Frauenstimmrecht gewählt.
1918 war sie Vorsitzende der Ortsgruppe des Deutschen Reichsverbands für Frauenstimmrecht. “Entstanden am 19. März 1916 in Weimar durch Verschmelzung des Deutschen Verbandes für Frauenstimmrecht, gegründet als Deutscher Verein für Frauenstimmrecht am 1. Januar 1902 und der Deutschen Vereinigung für Frauenstimmrecht, gegründet am 5. März 1911. 10 Landesvereine, 87 Ortgruppen. Gegen 10.000 Mitglieder. Zweck: Der Deutsche Reichsbund für Frauenstimmrecht verfolgt den Zweck: a) den deutschen Frauen die gleichen öffentlichen Rechte im Staats- und Gemeindeleben zu verschaffen, wie sie den Männern zustehen und insbesondere ihnen das aktive und passive Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften und den Organen der Selbstverwaltung zu erringen; b) die Frauen derjenigen deutschen Länder, Gemeinden und Berufsklassen, welche im Besitz politischer oder sonstiger Wahlrechte sind, zur Ausübung derselben zu veranlassen: c) durch Vertiefung der politischen Bildung die Frauen zu gemeinsamer Betätigung auf allen Gebieten des politischen und sozialen Lebens anzuregen.” (Jahrbuch des Bundes Deutscher Frauenvereine 1918.) 1918: ca. 300 Mitglieder.
Text: Rita Bake
Quelle:
1 Vgl.: Kirsten Heinsohn: Politik und Geschlecht. Zur politischen Kultur bürgerlicher Frauenvereine in Hamburg. Hamburg 1997, S. 155.
 

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