Hamburger Frauenbiografien

Frauenbios

AWO Hamburg e.V. (Arbeiterwohlfahrt)

Große Bleichen 23 (ehemals 1947)
Witthöfftstraße 5-7 (heute)
Die AWO Hamburg e. V. ist Mitglied des Landesfrauenrates Hamburg.
1919 wurde die AWO in Deutschland von der Sozialdemokratin Marie Juchacz gegründet. 1920 wurde auch in Hamburg eine Ortsgruppe der AWO ins Leben gerufen. „1933 versuchten die Nationalsozialisten die AWO zu übernehmen. Da sich die Aktiven diesen Bemühungen entzogen, wurden im selben Jahr und den Folgejahren Vermögen und Einrichtungen durch die nationalsozialistische Volkswohlfahrt beschlagnahmt. Führende AWO-Mitglieder wurden verfolgt. Als Organisation hörte die AWO bundes- und hamburgweit auf zu existieren. [...]“ www.awo-hamburg.de/wer-wir-sind/historie/
Nach der Befreiung vom Nationalsozialismus gründete sich die AWO 1945 wieder neu, auch in Hamburg. 1982 gründete die AWO Hamburg gemeinsam mit pro familia das Familienplanungszentrum e. V.. Die damalige stellvertretende Landesvorsitzende Marta Damkowski der AWO hatte dieses Vorhaben maßgeblich vorangetrieben. Das ganzheitliche Konzept hatte bundesweit Vorbildcharakter mit allen Leistungen unter einem Dach. Die Beratung erfolgte gemäß den Bestimmungen des damals gerade reformierten § 218. Weitere Angebote waren: die Möglichkeit des ambulanten Schwangerschaftsabbruchs, Aufklärungsgespräche über Empfängnisverhütung und Sexualität, Schwangerschaftsberatung und Geburtsvorbereitung sowie Informationsverandstaltungen für Jugendliche.
Das Leitbild der AWO: „Wir bestimmen vor unserem geschichtlichen Hintergrund als Teil der Arbeiterbewegung – unser Handeln durch die Werte des freiheitlich-demokratischen Sozialismus: Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit.“ www.awo-hamburg.de/wp-content/uploads/2018/01/Wir_ueber-uns_Leitbild_Grundsatzprogramm-Arbeiterwohlfahrt.pdf
Über Frauenpolitik heißt es im Leitbild der AWO: „Zu Beginn des 21. Jahrhunderts muss der Anspruch der Frauen auf gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft, in allen sozialen Beziehungen, im Erwerbsleben und in der Politik endlich eingelöst werden. (…) Frauen sind immer noch in vielen Bereichen benachteiligt.
(…) Der Gleichstellungsgrundsatz im Artikel 3 des Grundgesetzes muss endlich verwirklicht werden. Dies bedarf der Umverteilung von Macht und Positionen – eine Umverteilung, mit der die gerechte Teilhabe von Frauen an Entscheidungsfunktionen und eine gerechte Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit gesichert wird und mit der Chancengleichheit in Erziehung, Bildung und Ausbildung garantiert wird. Eine gezielte Frauenförderung beschleunigt diesen Prozess.
Mädchen und Frauen, die Opfer von körperlicher und sexualisierter Gewalt geworden sind, benötigen Schutz, Hilfe und Begleitung. Das Grundverständnis für diese Arbeit muss aus der Solidarität mit den Frauen erwachsen, die physisch und psychisch Opfer von Beziehungskonflikten oder Kriegen sind, Wohnung und Heimat verloren haben und in dieser Notsituation oft auch für ihre Kinder weiter verantwortlich sorgen müssen. Frauenhäuser, Mädchenhäuser, Beratung und Hilfe bei sexuellem Missbrauch, internationale Begegnungszentren und Beratungsstellen für Migrantinnen gehören zu den sozialen Dienstleistungen, die in Zusammenarbeit mit kommunalen Frauenbeauftragten und Frauenministerien aufgebaut und ausgebaut werden müssen.
Die Prinzipien der Beratungsarbeit in den Bereichen Familienplanung, Sexualpädagogik und Schwangerschaftskonfliktberatung fußen auf einem umfassenden Selbstbestimmungsrecht der Frau sowie der Selbstverantwortung der zu beratenden Frauen – und auch Männer. Beratung soll freiwillig werden; dafür wird sich die AWO auf politischer Ebene einsetzen. Der Paragraph 219 St GB (ehemals § 218 St GB ) ist zu streichen.“ www.awo-hamburg.de/wp-content/uploads/2018/01/Wir_ueber-uns_Leitbild_Grundsatzprogramm-Arbeiterwohlfahrt.pdf
 

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