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Soziale Hilfsgruppen (SHG)

Dem ADF war, so die Historikerin PD Dr. Kirsten Heinsohn: „die öffentliche Diskussion über die Reform der Wohltätigkeit und die Stellung der Frauen in der Armen- und Krankenpflege wichtiger als die praktische Tätigkeit. Der ADF initiierte deshalb 1899 die Gründung der ‚Sozialen Hilfsgruppen‘ in Hamburg, um die praktische Tätigkeit in der sozialen Fürsorge an einen eigenständigen Verein delegieren zu können. Nach der Gründung der ‚sozialen Hilfsgruppen‘ (SHG) 1900 als Zweigverein des ADF beschränkte sich die [ADF] Abteilung für Gesundheit- und Wohlfahrtspflege auf vorbereitende Maßnahmen für Frauen wie die Organisation von öffentlichen Vorträgen, Schulungen und das Entwerfen von Petitionen an Behörden. (…)
Die wichtigste Neuerung [der SHG] bestand in dem Anspruch, nicht Wohltätigkeit zu üben, sondern ‚humanitäre Pflichten‘ zu erfüllen.“ [1]
Zum Zweck der sozialen Hilfsgruppen heißt es in ihrem sechsten Bericht 1912: „Unsere Aufgabe ist es, Frauen und Mädchen zur Teilnahme an sozialer Arbeit zu werben. Wir vermitteln zwischen gemeinnützigen Anstalten, die Hilfskräfte brauchen, und den Frauen und Mädchen, die solche Hilfe leisten können. Wir wenden uns sowohl an die Frauen, die sich sorgloser, äußerer Lebensbedingungen erfreuen, wie an die berufstätigen Frauen. Alle diese bitten wir, einen Teil ihrer freien Zeit dem Gemeinwohl zu widmen. Wir suchen, Ihnen das Wissen und Können zu vermitteln, das in unseren komplizierten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen für eine wirksame Hilfstätigkeit erforderlich ist. Wir wollen sie heranziehen zu persönlicher Teilnahme an jeder Art von Tätigkeit, die die Notstände in den Massen unserer großstädtischen Bevölkerung zu lindern sucht. Wir hoffen, daß diese Tätigkeit ihre Kenntnis des wirklichen Lebens erweitern und die Entfaltung ihrer Persönlichkeit fördern wird. Und daß in ihnen Kräfte gewonnen werden für die so unendlich nötigen Werke tätiger Menschenliebe.“ [2]
Die Mitglieder der SHG kamen in erster Linie aus den „selbständigen und akademischen bürgerlichen Kreisen, weniger aus der Schicht der Angestellten und Handwerker (…). Die praktische Arbeit erforderte einen großen Teil freier Zeit an Vor- und Nachmittagen, die von erwerbstätigen Frauen wohl nicht aufzubringen war.
Die Tätigkeit der SHG wurde auf 12 Gruppen bzw. Unterabteilungen verteilt:
1. Kostkinderpflege (Untersuchung der Koststellen für die Polizei),
2. Ferienwohlfahrtsbestrebungen (Hilfe in der Wirtschaft der Stadtkolonie Waltershof),
3. Aufsicht bei der Speisung von Volksschulkindern,
4. Unterstützung für Dr. Roß‘ Kinderheim auf Sylt (Aufnahme der Anmeldungen und Kontrollbesuche nach den Ferien),
5. Fortgesetzte Kinder-Fürsorge (regelmäßige Besuche zur Überwachung der nötigen Nachpflege bei den im Sommer von der Allgemeinen Armenanstalt in Heilstätten verschickten Kindern),
6. Mädchen- und Knabenhorte, Warteschulen, Krippen (Beaufsichtigung und Unterhaltung der Kinder),
7. Blindenpflege (wöchentliches Vorlesen und Musizieren in der Blindenanstalt, Fürsorge für einzelne Blinde, Überwachung der Schüler blinder Sprachlehrer, Erlernen der Blindenschrift und Abschreiben von Büchern in Blindenschrift,
8. Hauspflege (kontrollierende und recherchierende Besuche im Auftrage des Hauspflegevereins, Nähen von Kinderkleidung, Kochen von Mahlzeiten für Wöchnerinnen, Arbeitsbeschaffung für Heimarbeiterinnen),
9. Armenpflege (ergänzende Fürsorge für arme Familien im Bereich des III. Armenkreises nach Überweisung durch die Armenpfleger [siehe auch Eintrag: Armenpflegerinnen],
10. Öffentliche Bücherhallen (Aufsicht, Hilfe bei der Buchausgabe),
11. Lesegruppe (unentgeltliches Vorlesen bei Damen),
12. ‚Sonntägliche Heimstuben für die dienenden Mädchen von Hamburg und Umgebung‘.
Die Aufstellung verdeutlicht die Eingebundenheit der SHG in das Netz sozialer Einrichtungen in Hamburg. (…)
Allen Frauenvereinen war jedoch gemeinsam, daß Frauen auf keinem Gebiet der sozialen Arbeit gleichberechtigt waren, sondern nur als ‚Ergänzung‘ der von Männern ausgeübten Fürsorge angesehen wurden. (…)
Aus den diskriminierenden Erfahrungen der sozialpolitisch tätigen Frauen, die zwar immer ihre ‚Pflicht‘ erfüllen durften, aber bis 1918 nicht entsprechende Rechte erhielten, entstand die Idee, alle sozialen Frauenvereine und Einzelpersonen in Hamburg in einem Verband zusammen zu schließen. Wiederum auf Initiative des ADF wurde deshalb im Oktober 1912 der ‚Hamburger Verband für Waisenpflege, Armenpflege und Vormundschaft‘ gegründet (…).“ [3]
In ihrem sechsten Bericht über die Sozialen Hilfsgruppen von 1910 bis 1912 heißt es dazu: „Die neue Geschäftsordnung des Waisenhauses läßt jetzt ehrenamtliche Waisenpflegerinnen zu, wenn diese durch den Bezirksvorsteher vorgeschlagen werden. Die bisherige ‚Helferin‘ kann durch Wahl Waisenpflegerin werden und hat als solche Sitz und Stimme in der Bezirksversammlung gleich den Waisenpflegern. Die Tätigkeit der Waisenpflegerin ist weit selbständiger als bisher, und manche unserer Helferinnen wurde schon für dieses Amt gewählt.“ [4]
Lida Gustava Heymann als Vertreterin des radikalen Flügels der bürgerlichen Frauenbewegung wollte sich nicht damit abfinden, dass Frauen nur die Möglichkeit der ehrenamtlichen Betätigung in der sozialen Wohlfahrtspflege zugestanden wurde. Sie forderte, dass soziale Tätigkeit von Frauen auch zu einem Erwerbszweig für Frauen werden müsse. Deshalb schrieb Lida Gustava Heymann 1895 einen Brief an den Direktor der Hamburgischen Armenanstalten, Dr. Emil Münsterberg, und fragte ihn, "ob es vielleicht in seiner Kraft stünde, einmal versuchsweise Frauen anzustellen?" Dr. Münsterberg antwortete lapidar, er hielte eine “persönliche Rücksprache” mit ihr für nicht notwendig. Damit war für ihn die Angelegenheit vom Tisch. Bis 1918 wurden Frauen von den Ämtern der öffentlichen Armenpflege in Hamburg ausgeschlossen.
Nachdem die Frauen in Deutschland das Wahlrecht erlangt hatten und sich der Mutterverein – also die Ortsgruppe Hamburg des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins „sich überwiegend praktischen Aufgaben gegenüber gestellt sah, erschien es zwecklos, daß zwei auf ähnlichen Gebieten arbeitende Vereine nebeneinander wirkten. Dieses führte zu dem Entschluß, daß der Zweigverein Soziale Hilfsgruppen im Oktober 1919 wieder in die Ortsgruppe als Abteilung eintrat.“ [5]
Quelle:
1 Kirsten Heinsohn: Politik und Geschlecht. Zur politischen Kultur bürgerlicher Frauenvereine in Hamburg. Hamburg 1997, S. 69f.
2 Sechster Bericht der Sozialen Hilfsgruppen. Zweigverein der Ortsgruppe Hamburg des Allgemeinen deutschen Frauenvereins vom 1. Oktober 1910 bis 30. September 1912. Hamburg 1912.
3 Kirsten Heinsohn, a. a. O., S. 70ff.
4 Sechster Bericht, a. a. O., S. 17.
5 Die Tätigkeit des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins Ortsgruppe Hamburg nebst Zweigvereinen 1896-1921. Hamburg 1921, S. 9.
 

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