Hamburger Frauenbiografien

Frauenbios

Erika-Schwesternhaus

Martinistraße 52 /UKE
Ehem. “Erika-Schwesternhaus”. Wohnheim für Krankenschwestern des Schwesternvereins HH. Staatskrankenhäuser”. Erinnerungstafel am Haus: “Ehem. “Erika-Schwesternhaus”. 1912-1914 errichtetes Wohnheim für Schwestern des Schwesternvereins Hamburger Staatskrankenhäuser. Hier auch ein Internat für Schwesternschülerinnen.“
Am 2. Mai 1895 fand die Gründungsfeier des Schwestern-Vereins im „Erica-Haus“ statt. Mit dieser Gründung wurde die Grundlage für eine bessere Ausbildung des Pflegepersonals sowie dessen soziale Absicherung geschaffen. Schon seit langem wünschten sich Ärzte wie Kommunalpolitiker eine qualifizierte Ausbildung für die Wärterinnen im Krankenhaus - wie sie bereits in anderen deutschen Städten üblich war. Die im Hamburger Krankenhauswesen beschäftigten Pflegekräfte, die hauptsächlich aus der Arbeiterschaft kamen und meist nur über eine dürftige Schulbildung verfügten, erhielten bei Antritt ihrer Tätigkeit im Krankenhaus nur eine kurze Einweisung - was für die zu verrichtenden Tätigkeiten überhaupt nicht ausreichte.
Durch die sich 1889 gegründete Heinrich Schmilinsky-Stiftung (siehe auch unter: Amalie Cäcilie Schmilinsky) erhielt der Schwestern-Verein eine Finanzierungsmöglichkeit, ohne den Stadtetat zu belasten, denn das erklärte Ziel dieser milden Stiftung war es: "jungen Mädchen aus besseren Ständen die Möglichkeit zu schaffen, sich für einen nützlichen Beruf auszubilden oder sich mildtätigen Zwecken zu widmen".
Erika-Schwesternhaus auf dem Gelände des Universitätskrankenhauses Hamburg-Eppendorf; Quelle: kulturkarte.de/schirmer
Festsaal im Erika-Schwesternhaus; Quelle: kulturkarte.de/schirmer
Als am 1.4.1895 der Schwestern-Verein seine Arbeit aufnahm, waren sein Wirkungskreis sowie die Absicherung seiner Mitglieder durch seine Statuten und die Beschlüsse von Bürgerschaft und Senat eindeutig festgeschrieben: Das zum Eppendorfer Krankenhaus gehörende Ericahaus wurde dem Verein als Wohnung für die Oberin und die auszubildenden Schülerinnen überlassen. Die Stadt Hamburg verpflichtete sich zur Zahlung eines festgelegten Zuschusses zum Pensionsfonds des Schwestern-Vereins. Außerdem wurde der jährlich dem Verein aus der Stiftung zukommende Betrag auf 5 Jahre im voraus festgelegt.
Die Dienstkleidung der Schwestern bestand aus einem schwarz-weiß gestreiftem Kleid mit weißem Kragen, weißer Schürze und Haube.
Erste Oberin des Schwestern-Vereins wurde Hedwig von Schlichting. Ihr unterstanden im April 1895 34 Schwestern und 12 Schwesternschülerinnen. Bereits Ende des Jahres gehörten dem Verein 100 Schwestern, 20 Schülerinnen und 50 Volontärinnen an. Durch kontinuierliche Ausbildung von Schülerinnen und Zulauf qualifizierter Schwestern wuchs der Verein derart an, daß schon ca. 20 Jahre nach seiner Gründung zum Mutterhaus (Ericahaus) ein zusätzliches Schwesternhaus erbaut werden musste.
Besonders attraktiv machten den Verein seine sozialen Leistungen. Er bot eine für die Zeit vor allem in ihrer Höhe - einmalige Absicherung im Krankheitsfall und Alter nach 10jähriger Tätigkeit im Verein (600 bis 1.200 Mark Pension). Außerdem gewährte der Verein seinen Schwestern einen dreiwöchigen Erholungsurlaub (später in eigenen Erholungsheimen), sorgte für Weiterbildung in Form von Vorträgen und Geselligkeit.
1897 erhielten die Schwestern ein weiteres Betätigungsfeld: Die Arbeit in der Entbindungsanstalt, die sich damals noch in der Pastorenstraße befand und 1899 zum Krankenhaus Eppendorf verlegt wurde.
Als Oberschwester Elise Dietrich am 1.2.1900 mit 19 Schwestern die Versorgung des Allgemeinen Krankenhauses St. Georg übernahm, arbeiteten nun sowohl im AK St. Georg wie auch im Krankenhaus Eppendorf auf allen Bereichen Schwestern. Dies hieß auch, daß nur noch wenige Männerstationen von Wärtern betreut wurden. Diese Tatsache führte Anfang des Jahrhunderts dazu, daß in der Öffentlichkeit über das sittliche Verhalten der Schwestern diskutiert wurde. So schrieb Johannes Stangenberger in einem Pamphlet mit dem Titel: "Unter dem Mantel der Barmherzigkeit. Die Schwesternpflege in den Krankenhäusern. Ein Mahnwort an Eltern und Vormünder". "Hütet Eure Pflegebefohlenen! hütet Eure Töchter vor der Krankenpflege, und können sie wirklich dem inneren Drange nicht widerstehen, so gebt nicht zu, dass sie in andere als religiöse Schwesternschaften eintreten; ist es ihnen wirklich Ernst mit der Wahl dieses Berufes, so werden sie nur hier wahre, innere Befriedigung finden. Lasst Euch nicht bestechen durch hochklingende Namen von Oberinnen, die in den meisten Fällen um selbstsüchtige und ehrgeizige Bestrebungen willen die Werbetrommel rühren und unter der Firma `Nächstenliebe` eine ekelhafte Reklame für sich und ihren Verein betreiben .... In welcher moralischen Verfassung hofft Ihr da Euer Kind wiederzusehen? Glaubt Ihr, dass die Infektionsstoffe der Unsittlichkeit an einem Mädchen nicht haften geblieben sind, das tagtäglich zu den unweiblichsten Verrichtungen herangezogen, missbraucht worden ist?! Hinweg daher mit der schrankenlosen Mädchenpflege bei Männern, die auf das Schuldkonto der modernen Frauenemanzipation zu setzen ist, von der ein Moralprediger nicht mit Unrecht gesagt hat, dass sie die grosse Heerstraße geworden sei, auf der die zunehmende Unsittlichkeit die Marksteine aufgerichtet habe. Einer dieser Marksteine ist die grauenhafte Mädchenschändung, wie sie hinter den Krankenhausmauern unter dem Deckmantel der Barmherzigkeit betrieben wird...". Die Schwestern wurden als kalt kalkulierende Frauen beschrieben, die den Schwesternberuf nur aufgenommen hatten, um eine gute Partie zu machen, sprich einen Arzt oder gutsituierten Patienten heiraten zu können. Der Ericaverein führte daraufhin eine Verleumdungsklage gegen den Verfasser - das Verfahren wurde aber nach dem ersten Gerichtstermin wegen Verjährung des Verhandlungsgegenstandes eingestellt.
1931 wurde der Ericaverein aufgelöst. Die Stadt Hamburg übernahm die Krankenschule als staatliche Einrichtung.
Unter den Nationalsozialisten übernahm die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) und ihre "Schwesternführerinnen" die Betreuung der Schwesternschülerinnen. Die Selektion von Erbkranken und Zwangssterilisationen waren nun "wichtige Aufgaben", die auch vor der Krankenpflege nicht Halt machten.
Außerdem war es seit dem 1.5.1938 verboten, Jüdinnen und Juden in staatliche Krankenpflegeschulen aufzunehmen.
Quelle:
- Jahrbücher der Hamburger Staatskrankenkassen. Bd. IV, Jg. 1883/94. 2. Teil.
- Ursula Weisser (Hrsg.): 100 Jahre Universitätskrankenhaus Eppendorf. Tübingen 1989.
 

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