Hamburger Frauenbiografien

Frauenbios

Charlotte Mügge

(15.2.1912 - 1993 Köln)
Widerstandskämpferin gegen den Nationalsozialismus, wurde 1942 verhaftet wegen Beihilfe zur Fahnenflucht und Unterstützung von Deserteuren, war von Januar bis November 1943 an verschiedenen Stellen inhaftiert, war Mutter von sieben Kindern; verzog 1978 nach Köln und starb dort 1993
Namensgeberin für: Charlotte-Mügge-Weg (Hamburg-Jenfeld seit 2014)
Charlotte Mügge hatte zwei Frauen unterstützt, die im Zweiten Weltkrieg den als Soldaten zur Wehrmacht eingezogenen und desertierten Sohn einer der Frauen versteckt hielten. Auch sie kannte den jungen Mann und versteckte ihn ebenfalls. Am 24. August 1942 wurde Charlotte Mügge deshalb verhaftet. Zu diesem Zeitpunkt war sie verlobt und hochschwanger. Aus ihrer ersten Ehe hatte sie sechs Kinder im damaligen Alter von zehn Monaten bis zehn Jahren. Ihr ehemaliger Ehemann saß wegen Desertion in der Festung Torgau ein.
Weil sie ihre sechs Kinder zu versorgen hatte, wurde sie während des Ermittlungsverfahrens auf freien Fuß gesetzt.
Eine Woche nach ihrer Verhaftung kam es am 31. August 1942 zur Anklage wegen Verstoßes gegen § 5, Abs. 3 KSSVO. Die Staatsanwaltschaft beantragte ein Schnellverfahren, d. h. ohne Rechtsvertretung, da die Angeklagte schon früher Deserteuren geholfen hatte, sich zu verstecken.
Charlotte Mügge erhielt noch nicht einmal einen Pflichtverteidiger. Am 19. September 1942 kam es zum Hauptverfahren. Die Staatsanwaltschaft forderte zehn Monate Gefängnis. Das Urteil lautete: acht Monate Gefängnis. Die daraufhin erfolgten Gnadengesuche wurden abgelehnt.
Am 7. Januar 1943 trat Charlotte Mügge ihre Haft im Frauengefängnis Hamburg-Fuhlsbüttel an. Ihr Verlobter trennte sich von ihr und ihre sechs Kinder wurden während der Haftzeit ihrer Mutter in ein Waisenhaus untergebracht.
Charlotte Mügges Wunsch, ihr Kind zu Hause zu gebären und ihre anderen Kinder aus dem Waisenhaus zu holen, wurde nicht stattgegeben. Weil das Jugendamt die Kinder nicht freigeben wollte, wurde das Gnadengesuch zur Strafunterbrechung nicht befürwortet. Auch weitere Gnadengesuche, gestellt von den Eltern und Großeltern Charlotte Mügges, wurden abgelehnt. Am 23. Juni 1943 gebar Charlotte Mügge in der Frauenklinik Finkenau ihr siebtes Kind. Gut zwei Wochen später, am 9. Juli, wurde Charlotte Mügge ins Frauengefängnis zurückverlegt.
Nach den Bombenabgriffen im Juni und August 1943 auf Hamburg, bei denen das Frauengefängnis Fuhlsbüttel zerstört wurde, wurde Charlotte Mügge am 1. August 1943 in das Frauenzuchthaus Lübeck-Lauerhof, dann von dort am 31. August in das Frauenstrafgefängnis Wittlich verlegt. In Wittlich blieb sie nur zwei Tage und wurde am 2. September 1943 in das Straf- und Arbeitslager Flußbach bei Köln transportiert. Hier hatte sie unter erschwerten Haftbedingungen zu leiden, musste schwere Arbeit verrichten und bekam nur wenig zu Essen.
Am 6 November 1943 wurde Charlotte Mügge entlassen.
Text: Rita Bake
Vgl.: Christiane Rothmaler: "Die A. war nicht dazu zu bewegen, etwas über den Aufenthalt des N. zu sagen". Verurteilungen von Frauen wegen Beihilfe zur Fahnenflucht durch die Hamburger Strafjustiz von 1939 bis 1945, in: Claudia Bade, Detlef Garbe, Magnus Koch (Hrsg.) Rücksichten auf den Einzelnen haben zurückzutreten. Hamburg und die Wehrmachtjustiz im Zweiten Weltkrieg. Hamburg 2019.
 

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