Hamburger Frauenbiografien
Richterinnen
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Die Frauenverbände ließen sich solche Äußerungen nicht widerspruchslos gefallen – und hatten mit ihren Protesten Erfolg. Am 11.7.1922 verabschiedete der Reichstag das Gesetz über die Zulassung von Frauen zu den Ämtern und Berufen der Rechtspflege. Doch bis die ersten Richterinnen in die Gerichte einzogen, dauerte es noch Jahre. Zu massiv blieb der Widerstand der Männer. Nun begründeten sie ihre Ablehnung nicht mehr mit dem angeblich generellen Unvermögen einer Frau zum Richterinnenamt, sondern mit mangelnden weiblichen Leistungsvermögen. So behauptete die Hamburgische Landesjustizverwaltung, sie „steht grundsätzlich auf dem Standpunkt, daß auch Frauen für den Richterdienst sehr wohl geeignet sind. Wenn sie bisher in Hamburg zu einer Beschäftigung im Justizdienst nicht berufen worden sind, so liegt das daran, daß mit Rücksicht auf die sehr viel stärkere Geschäftslast, die im Vergleich namentlich zu Preußen, von den Hamburger Richtern zu bewältigen ist, besondere Anforderungen an die Leistungsfähigkeit gestellt werden müssen. Der starke Andrang zum Justizdienst muß dazu führen, nur besonders qualifizierte Kräfte für die Richterlaufbahn auszuwählen“. (1) Erst 1931 wurde in Hamburg die erste Assessorin in den Justizdienst eingestellt. Sie hieß Dr. Cläre Meyer und wurde nach der Machtübernahme durch die Nazis 1933 entlassen. Die wenigen noch verbliebenen Juristinnen wurden aus der Rechtspflege versetzt in die Abteilungen des Konkurswesens und der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Neue Richterinnen und Staatsanwältinnen wurden in der NS-Zeit nicht angestellt.
Text: Rita Bake
Anmerkungen:
1) zitiert nach: Gisela Wild: Frauen in der Rechtspflege. In: Recht und Juristen. Hrsg. V. Jan Albers, Klaus Asche, Jürgen Gündisch, H.-J. Seeler und Werner Thieme, Bd. 1. Teil IV. Hamburg 1994.
1) zitiert nach: Gisela Wild: Frauen in der Rechtspflege. In: Recht und Juristen. Hrsg. V. Jan Albers, Klaus Asche, Jürgen Gündisch, H.-J. Seeler und Werner Thieme, Bd. 1. Teil IV. Hamburg 1994.