Hamburger Frauenbiografien

Frauenbios

Caecilia von Oldessem

(gest. 1542)
Äbtissin des Klosters Harvestehude von 1522-1542, erste protestantische Domina des Klosters St. Johannis
Jungfrauenthal (Kloster Herwadeshude)
Rathausmarkt (Kloster St. Johannis)
Namensgeberin für: Cäcilienstraße (seit 1914)
Caecilia von Oldessem, Quelle: Hamburg am Vorabend der Reformation. Heinrich Reincke. Hamburg 1966.
Die Äbtissin des Klosters Herwardeshude, später dann Kloster St. Johannis, Caecilia von Oldessem (Äbtissin von 1522-1543) war die Tochter des Wandschneiders und Flandernfahrers Cord von Oldessem und Schwester des Domherrn Johann von Oldessem. Caecilia hatte dreizehn Geschwister. Auch ihre Schwester Gertrud und ihre Cousine Alleke von Oldessem traten ins Kloster Herwardeshude ein. „45% der Herwardeshuder Nonnen [fanden] Verwandte ersten oder zweiten Grades im Kloster [vor]. Die Familien der Hamburger Oberschicht waren auf vielfältige Weise miteinander verschwägert, so daß eine nähere oder fernere Verwandtschaft vieler Hamburger Nonnen angenommen werden muß.“ [1]
Im Zuge der Reformation kam es im Kloster Harvestehude zu einem „Zwist über den rechten Glauben“ [2], in den auch die Äbtissin Caecilia von Oldessem involviert war. Zur selben Zeit kam der Reformator Johannes Bugenhagen nach Hamburg. Er wurde in der Hansestadt von 1528 bis 1529 tätig und beschäftigte sich u. a. mit den sich der Reformation widersetzenden Zisterziensernonnen. Er verfasste 1529 „die Schrift ‚Wat me van dem Closter leuende holden schal allermeyst vor de Nunnen vnde Bagynen geschreuen‘ (…), in der er das Klosterleben als nicht vom Evangelium her begründete Form der Lebensgestaltung kritisierte“ [3] und die Auflösung des Klosters empfahl. Bugenhagen hatte klare Vorstellungen von der Rolle der Frau. „Die Frau sollte jene versorgen, die Gott ihr als Nächste gab. (…) Wer sich diesem durch den Gang ins Kloster widersetze, sei des Teufels. (…) Er pries das Eheleben, aber keine Frau sollte dazu gezwungen werden. Mädchen, die zum Jungfernsein taugten, sollten sich in der Familie nützlich machen und ihre Eltern versorgen. Er nahm nicht an, daß dies häufig vorkäme. Vorsichtig empfahl er die Ehe, sie wäre besser als ein unwillkommener Versuch der Keuschheit. (…) Bugenhagen schrieb, man solle keiner Frau mehr erlauben, Begine oder Nonne zu werden.“ [4]
„Im langen Rezeß von 1529 wurde die Verwaltung [des Klosters] durch einen Bürger festgeschrieben“ und „den Nonnen anempfohlen, das Kloster zu verlassen“. [2]
Bürgermeister Salsborch hielt jedoch die Nonnen an, „der Reformation zu widerstehen. Mit dem Argument, die neue Lehre müsse vom Teufel kommen, wenn sie Nonnen das Heiraten erlaube, soll er die Nonnen zum Widerstand aufgestachelt haben. Solche Gerüchte machten das Kloster nicht beliebter in der Stadt. Man witterte Verrat. Das Kloster hielt sich außerdem nicht an die für Hamburg entwickelte Bugenhagensche Kirchenordnung, welche nur evangelischen Gottesdienst erlaubte
Aus diesen Gründen beschlossen Rat und Bürgerschaft (..) das Kloster abzureißen. (…) Mit dem Abriß des Gebäudes zerstreute sich der Konvent zunächst in die Familien. (…) Der Konvent war nach dem Abriß uneins. Etliche Nonnen wollten das Kloster verlassen. Wohl blieb aber eine Gruppe übrig, die weiter als Konvent unter derselben Äbtissin [Caecilia] weiterleben wollte. Auch sie wechselten bald zur lutherischen Konfession. (…)
1531 wurde im Rezeß über die Zukunft der Konventualinnen verfügt: Sie sollten in das leere St. Johanniskloster ziehen. Wollten sie nicht, so täten dies andere ehrbare Frauen. ‚Nonnen‘ durften sie sich nicht mehr nennen. Wer auch immer im St. Johanniskloster lebte, der sollte von den Einkünften der ehemaligen Klostergüter profitieren. Eine Wahlmöglichkeit war nicht vorhanden, denn die Verfügungsmöglichkeit über die Güter des Klosters bestand weder für die Ausgetretenen noch für die Konventualinnen. Sollten die ehemaligen Nonnen dort nicht leben wollen, so würden sie nur ihre Aussteuer erhalten. (…) Trotzdem haben die Konventualinnen mit dem Rat verhandelt und sich einige Zusicherungen geben lassen. Davon und gleichzeitig von deren Nichteinhaltung erfahren wir durch einen Beschwerdebrief der Caecilia von Oldessem. In ihm fordert sie einen Ratsbeschluß wegen mehrerer Übertretungen der Klosterverwalter und wegen der ihr zugesicherten Besitzstände.“ [2]
1531 zogen neunzehn ehemalige Nonnen mit ihrer Äbissin Caecilia von Oldessem in einen Teil der von den Mönchen geräumten Klosteranlage St. Johannis am heutigen Rathausmarkt ein. Die Räumlichkeiten entsprachen „aber nicht ihren Ansprüchen. Sie mußten die hohen Kosten der Renovierung der ‚drechlike(n)‘ Räumlichkeiten tragen. Weiterhin beschwerte sich die ehemalige Äbtissin [Caecilia] darüber, Rechenschaft über die Geschäfte vor der Auflösung des Klosters vor dem Rat ablegen zu sollen. Sie forderte auch ein, daß sie wie zuvor an der Geschäftsführung beteiligt werde.“ [2] Doch man kam den Forderungen der Äbtissin nicht nach. „Viele Bequemlichkeiten, Möglichkeiten und Verfügungsgewalten waren [nun] dem Zugriff der Konventualinnen vollends entzogen. Sie selbst erfüllten hingegen viele der ihnen gestellten Bedingungen (…). Zu den Bedingungen für ein Weiterleben als Konvent gehörte unter anderem, weiterhin in Keuschheit zu leben und Unterricht zu geben. Caecilia von Oldessem hat bis in die vierziger Jahre versucht, ihre Lage durch Anfragen bei den Drosten von Pinneberg, den Statthaltern der Grafen von Schauenburg in der Grafschaft Holstein-Pinneberg zu ändern.“ [2]
1536 kam es zur Gründung des „Evangelischen Conventualinnenstiftes für unverheiratete Hamburger Patrizier- und Bürgertöchter”. Es existiert heute noch als „Evangelischer Damenstift Kloster St. Johannis” an der Heilwigstraße in Eppendorf. Viele Straßennamen erinnern an das alte Frauenkloster im Harvestehuder Jungfrauental.
Seit 1914 gibt es im Hamburger Stadtteil Winterhude die Cäcilienstraße.
Quellen:
1 Silke Urbanski: Geschichte des Klosters Harvestehude „In valle virginum“. Münster 1996, S. 68.
2 Silke Urbanski, a. a. O., S. 46ff.
3 wikipedia: Bugenhagen, Stand: 27.9.2014.
4 Silke Urbanski, a. a. O., S. 101.
 

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