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Mobilitätskarte Integrationschancen steigern, Bürokratie abbauen

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Hamburg führt verbindliche Mobilitätskarte für Flüchtlinge ein.

Alle geflüchteten Menschen, die der Freien und Hansestadt Hamburg dauerhaft zugewiesen werden und in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, erhalten ab dem 1. Februar 2016 eine HVV-Mobilitätskarte nach dem Vorbild des Semestertickets.

Integrationschancen steigern, Bürokratie abbauen

Darauf haben sich der Hamburger Verkehrsverbund, Verbundverkehrsunternehmen und die zuständigen Behörden verständigt. Die Karte ist für alle Flüchtlinge, die in Hamburg verbleiben, verbindlich. Der Fahrpreis für die Mobilitätskarte wird von den Flüchtlingen zustehenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Abzug gebracht.

Ziel des Konzeptes ist, dass Flüchtlinge ihre Unterkunft, einen Arzt oder einen Sprachkurs erreichen können. Die Mobilitätskarte erleichtert ihnen auch, Hamburg zu erkunden oder für sie interessante Informationsveranstaltungen zu besuchen. Damit werden die Integrationschancen wesentlich gesteigert. Um dies zu unterstreichen, wird es eine Informationskampagne zur HVV-Nutzung geben.

Das neue Verfahren macht zugleich die bisher übliche und organisatorisch sehr aufwendige Einzelausgabe von Fahrscheinen für behördlich oder medizinisch begründete Fahrten überflüssig.

Die HVV-Mobilitätskarte kostet 29 Euro und wird den Flüchtlingen bei ihrer Erstregistrierung übergeben. Für Kinder und Jugendliche (6 bis 18 Jahre) wird der halbe Fahrpreis berechnet. Der Preis ist abgeleitet von der CC-Abonnementskarte für den Großbereich Hamburg für 49,40 Euro abzüglich des Sozialkartenrabatts von 20,40 Euro. Es werden jeweils Wertmarken für einen Zeitraum von drei Monaten in Verbindung mit den HVV-üblichen Kundenkarten ausgegeben.

Die Teilnahme an der HVV-Mobilitätskarte gilt während des gesamten Aufenthaltszeitraums in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Auch Flüchtlinge, die bereits vor dem 1. Februar 2016 in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht wurden, erhalten dann die HVV-Mobilitätskarte. Anschließend ist die Inanspruchnahme des Sozialtickets möglich, sofern die hierfür erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Rückfragen der Medien:

Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Richard Lemloh, (040) 428 41 13 26
richard.lemloh@bwvi.hamburg.de

Behörde für Inneres und Sport
Hauke Carstensen, (040) 428 39 26 91
pressestelle@bis.hamburg.de

Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
Marcel Schweitzer (040) 428 63 28 89
pressestelle@basfi.hamburg.de

Hamburger Verkehrsverbund
Rainer Vohl, (040) 32 57 75 122
presse@hvv.de

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